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Geschäftsgrundlagen für Verträge in Deutschland

1.) Falls nicht anders vereinbart, gelten alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten ddrbildarchiv.de ausschließlich zu nachfolgenden Grundlagen. Erfolgen Übertragungen zu Nutzungsrechten an Bildmaterial, gelten diese als vereinbart, wenn Ihnen nicht 5 Werktage nach Erhalt des Bildmaterials bzw. der Honorarrechnung schriftlich widersprochen wird.

2.) Jede Verwendung, einschließlich der Benutzung als Arbeitsvorlage, zur Drucklegung und zur Layout- und Präsentationszwecken ist honorarpflichtig. Der Ankauf des Nutzungsrechtes am Bildmaterial berechtigt, wenn nichts anderes vereinbart, zur einmaligen Verwendung für den vorgesehenen Zweck. Jede darüber hinausgehende Verwendung ist erneut anzeige- und honorarpflichtig. Die genaue Art der übertragenen Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte regelt Ihre Bestellung in Zusammenhang mit dem entsprechenden Honorarvermerk unserer Rechnung.

3.) Reklamationen, die Inhalt oder evtl. die Qualität einer digitalen oder konventionellen Bildsendung betreffend, teilen Sie uns bitte unverzüglich nach Erhalt mit.

4.) Exklusivrechte und Sperrfristen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in der Schriftform. Sie gestatten uns als Agentur freundlicherweise, Sie als Auftraggeber für Referenzwerbezwecke in unseren Eigenwerbemedien zu nennen, es sei denn, Sie unterrichten uns von Ihrer gegenteiligen Absicht ausdrücklich bei der Auftragserteilung bzw. Auftragsabnahme.

5.) Honorare sind stets vor der Verwendung des bestellten Materials zu vereinbaren. Werden von Ihnen keine genauen Angaben dazu fixiert, so ist ddrbildarchiv.de berechtigt, ein marktübliches Pauschalhonorar festzulegen. Als Zahlungsfrist gelten 14 Kalendertage nach Rechnungseingang.

6.) Ist die Erfüllung / Lieferung des bereits von Ihnen erteilten Auftrages durch ddrbildarchiv.de aus Gründen, die in Ihrem Verschulden als Auftraggeber liegen, nicht möglich, so ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 30 % als Entschädigung für unseren Aufwand vorgesehen.

7.) Für farbiges Bildmaterial, welches von Ihnen nur einfarbig verwendet wird, können wir leider kein Honorarnachlass gewähren.

8.) Marktüblich darf die Nutzung des ddrbildarchiv.de Bildmaterials nur mit unserem Urhebervermerk "ddrbildarchiv.de" erfolgen. Bei Unterlassung verdoppelt sich die Honorarhöhe wegen entgangener Werbewirkung gemäß den Bestimmungen des Bundesurheberrechtsgesetzes. Sammelbildnachweise sind nur bei zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Foto im Sinne des deutschen Urheberrechtes als Autorennennung zulässig. Von jeder Veröffentlichung im Druck übersenden Sie uns bitte unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar für unsere Referenzen an unser Berliner Büro.

9.) Sie als Auftraggeber oder Bildnutzer sind allein für die inhaltliche Wiedergabe in Publikationen - insbesondere für die Art und Weise der Bildgestaltung, Bildunterschrift verantwortlich und stellen uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei.

10.) Das Außerkrafttreten von einzelnen Bestimmungen durch gesonderte schriftliche Vereinbarung hebt die übrigen in keiner Weise auf. Sind auf Grund gesetzlicher Änderungen einzelne Passagen nicht realisierbar, so werden beide Seiten gemeinsam eine gleichsinnigen Ersatzregelung schaffen.

11.) Bisherige Geschäftsgrundlagen, AGBs sind mit Wirkung vom Februar durch die vorliegende Fassung ersetzt.